Der monetäre Einsatz und damit die finanziellen Gewinn- und Verlustmöglichkeiten sind beim modernen GeldGewinnSpiel-Gerät durch den Gesetzgeber in der seit 1.1.2006 geltenden Spielverordnung klar geregelt:
Mit diesen deutlichen und eng begrenzten Vorgaben stellt der Gesetzgeber auf die reinen Geldbewegungen und damit den Geldfluss in bestimmten Zeitabschnitten ab. Das bedeutet, dass alle GeldGewinnSpiel-Geräte im Spielbetrieb die Einhaltung dieser Grenzwerte für die Geldbewegungen durch eingebaute und damit von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt PTB geprüfte und zugelassene Kontrolleinrichtungen überwachen müssen.
Gleichzeitig muss ein Spiel mindestens 5 Sekunden dauern, wobei der Inhalt und Gestaltung des Spiels sowie die Dauer einzelner Spielaktionen wie etwa ein Walzenlauf für den Hersteller frei definierbar sind, solange oben die genannten monetären und zeitlichen Begrenzungen eingehalten werden.
Aus diesem Umstand ergibt sich, dass die Hersteller mit dem Punktekonzept arbeiten, um den Vorgaben des Gesetzgebers entsprechen zu können. Die Transformation von Bargeld in Punkte und umgekehrt ist auch für den Nicht-Spielgast immer sofort verständlich, wenn man sich die gesetzlich verlangte Spielgastinformation ansieht, die in jeder Spielstätte verfügbar sein müssen.
Wie aus Bargeld Punkte werden und umgekehrt erfahren Sie hier.
Auszug Spielgast-Info TR 3.3
(180 KB)
Auszug Spielgast-Info TR 4.0
(220 KB)
Damit diese und alle anderen gesetzlichen Vorgaben bei den aufgestellten Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit auch eingehalten werden, wird jedes Gerät durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt PTB geprüft und für 24 Monate zugelassen. Nach Ablauf dieser Frist prüft ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger jedes aufgestellte Gerät. Ist dies alles in Ordnung, darf das Gerät weitere 24 Monate betrieben werden.